Mehr Wissen – mehr Transparenz – jetzt!
Was ist das Reglement?
Von den Initiatoren wurde das folgende Reglement entwickelt. Es wird jeweils an der c19reg COVID-19 Register Versammlung angepasst.
Name und Zweck
- Unter dem Namen „c19reg COVID-19 Register“ (c19reg) besteht eine einfache Gesellschaft nach Artikel 530ff des schweizerischen Obligationen Rechts.
- Der Zweck von c19reg ist, Daten zu COVID-19 zu erheben und als Open Data der Öffentlichkeit und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.
- Der Gerichtsstand ist am Ort der Geschäftsstelle.
Mitgliedschaft
- c19reg steht Patienten, Spitälern, Ärzten und anderen COVID-19 Behandlern offen.
- Mitglied von c19reg ist, wer Daten eingibt. Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes führen die übrigen Mitgleider c19reg weiter.
- Stimmberechtigt ist, wer Daten eingibt. Pro Datensatz erhält jede*r Patient*in eine Stimme. Pro eingegebenem Datensatz erhält jeder Arzt/Ärztin bzw. jede*r Klinikeleiter*in eine Stimme.
- Jedes Mitglied von c19reg akzeptiert dieses Reglement stillschweigend mit seinem Beitritt bzw. mit seiner ersten Dateneingabe.
COVID-19 Register Versammlung
- Die Mitglieder von c19reg versammeln sich einmal jährlich im Herbst zur c19reg COVID-19 Register Versammlung. Den Ort, Zeitpunkt und Durchführungsdetails der Versammlung bestimmt der c19reg Leiter. Die virtuelle Teilnahme kann möglich sein. Die erste c19reg Versammlung findet im Rahmen der AQC-Tagung/-Versammlung 2020 statt.
- Die c19reg-Geschäftsstelle verschickt die schriftliche Einladung jeweils 14 Tage vor der Versammlung auf elektronischem Weg; ihr obliegt auch die Organisation der Versammlung.
- Der c19reg-Leiter erstellt die Traktandenliste und leitet die Versammlung. Bis zur ersten Versammlung ist der AQC-Leiter der c19reg-Leiter.
- Die Aufgaben und Befugnisse der c19reg-Versammlung umfassen unter anderem:
– Wahl des c19reg-Leiters und der c19reg-Geschäftsstelle (mit einfachem Mehr);
– Beratung und Abstimmung über Änderungen des c19reg-Reglements (mit einfachem Mehr);
– Ausschluss von bisherigen Mitgliedern bzw. nicht Aufnahme von neuen Mitgliedern (geheime Abstimmung, mit 2/3 Mehr).
Definition der Fragebögen
- Der c19reg-Leiter bestimmt die c19reg Fragebögen. Er ernennt das c19reg Advisory Board, welches ihn bei der Ausgestaltung der c19reg Fragebögen berät.
Datenverarbeitung und Datenverwendung
- Die Organisation der Daten-Eingabe sowie der Daten-Auswertungen obliegt der c19reg-Geschäftsstelle. Sie organisiert hierzu auch das Funding über Spenden und Sponsoring.
- Die Daten der c19reg sind open. Sie werden auf www.c19reg.org anonymisiert bezüglich Patienten und Behandlern zur Verfügung gestellt.
Zürich, 14. April 2020